Containerdienst
Wenn große Mengen Schrott oder Abfälle anfallen, bietet sich das Bestellen eines Containers an. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb beraten wir Sie gerne über die zur Verfügung stehenden Größen, um den richtigen Container für Ihre Bedürfnisse bereit zu stellen.
Sie können gerne bei uns anrufen, um die Modalitäten zu klären und um einen Termin für die Anlieferung, den Tausch bzw. die Abholung zu vereinbaren. Unser Team berät Sie gerne bezüglich Ihrer Vergütung und über anfallende Kosten bei Abfällen.
Eine saubere Sache im Überblick
alle Maße in mm
Mulden
Unsere 7 cbm Mulden-Kleincontainer sind für dauerhafte Gestellungen, die wir Ihnen bequem per LKW mit Kran liefern. Diese stellen wir Ihnen auch mit Deckel zur Verfügung.
Abrollcontainer
Diese können wir Ihnen als Abrollcontainer in folgenden Größen zur Vefügung stellen: 10 cbm, 15 cbm, 24 cbm (auch mit Deckel), 30 cbm, 34 cbm.
immer gut sortiert - das 1 x 1 der mülltrennung
Die folgenden Container stellen wir ausschließlich unseren gewerblichen Kunden zur verfügung
Bauschutt
DAS DARF HINEIN:
Fliesen • Ziegelsteine • Kies • Marmor • Beton (ausgehärtet) • Betonpflaster • Dachziegel • Schwerbetonsteine • Estrich (ausgehärtet) • Mörtel- und Putzreste (ausgehärtet) • Pflastersteine (<6 cm Kantenlänge) • Keramik
DAS NICHT:
Asbest • Eternitplatten • Styroporleichtputz • Jegliche Anhaftungen (Stroh, Holz, Papier usw.) • Heraklith • Ziegel mit Perlitefüllung • Gasbeton (Ytong), Porenbeton • Flüssige, nicht ausgehärtete oder feinkörnige Abfälle • Gips- und Gipskartonabfälle / Rigips • Abfälle jeglicher Art
ALTHOLZ-Container
unterscheidet man gemäß Holzverordnung in 4 Kategorien:
• AI: naturbelassenes Holz
• AII: verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
• AIII: halogenorganisch beschichtetes Holz (kein Holzschutzmittel)
• AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz
DAS DARF HINEIN:
Holzbalken (<6 cm Kantenlänge) • Holzbretter • Holzmöbel • Paletten / Transportkisten • Holzböden (Parkett) • Bauholz • Furnierholz • Gartenzäune (nicht imprägniert) • Innentüren
DAS NICHT:
AIV Holz • Außentüren und -fenster • Imprägnierte Hölzer • Polstermöbel • Bahnschwellen • Holz mit Anhaftungen • Brandholz• Baumstämme / Wurzelstöcke • Gartenabfälle
müll/AZV
Sperrmüllähnlicher Abfall sind große und sperrige Gegenstände, die bei Umzügen, Büro- und Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen anfallen und die nicht über den Hausmüll entsorgt werden können.
DAS DARF HINEIN:
Sperriger Hausrat • Möbelstücke • Lattenroste • Teppiche • Matratzen • Fahrräder / Kinderwagen • Sportgeräte • Kleinere Metallgegenstände • Koffer
DAS NICHT:
Elektrokleingeräte • Elektrogroßgeräte • Altreifen • Sonderabfälle