KBM Kurt Bosselmann Metallhandel GmbH & Co. KG

Hamburger Straße 18
29640 Schneverdingen-Heber

Containerdienst

Wenn große Mengen Schrott oder Abfälle anfallen, bietet sich das Bestellen eines Containers an. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb beraten wir Sie gerne über die zur Verfügung stehenden Größen, um den richtigen Container für Ihre Bedürfnisse bereit zu stellen.

Sie können gerne bei uns anrufen, um die Modalitäten zu klären und um einen Termin für die Anlieferung, den Tausch bzw. die Abholung zu vereinbaren. Unser Team berät Sie gerne bezüglich Ihrer Vergütung und über anfallende Kosten bei Abfällen.

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  • CONTAINER FÜR PRIVATKUNDEN
  • Eine saubere Sache im Überblick

    alle Maße in mm

    Mulden

    Unsere 7 cbm Mulden-Kleincontainer sind für dauerhafte Gestellungen, die wir Ihnen bequem per LKW mit Kran liefern. Diese stellen wir Ihnen auch mit Deckel zur Verfügung.

    Abrollcontainer

    Diese können wir Ihnen als Abrollcontainer  in folgenden Größen zur Vefügung stellen: 10 cbm, 15 cbm, 24 cbm (auch mit Deckel), 30 cbm, 34 cbm.

    immer gut sortiert - das 1 x 1 der mülltrennung

    Die folgenden Container stellen wir ausschließlich unseren gewerblichen Kunden zur verfügung

    Bauschutt

    DAS DARF HINEIN:

    Fliesen • Ziegelsteine • Kies • Marmor • Beton (ausgehärtet) • Betonpflaster • Dachziegel • Schwerbetonsteine • Estrich (ausgehärtet) • Mörtel- und Putzreste (ausgehärtet) • Pflastersteine (<6 cm Kantenlänge) • Keramik

    DAS NICHT:

    Asbest • Eternitplatten • Styroporleichtputz • Jegliche Anhaftungen (Stroh, Holz, Papier usw.) • Heraklith • Ziegel mit Perlitefüllung • Gasbeton (Ytong), Porenbeton • Flüssige, nicht ausgehärtete oder feinkörnige Abfälle • Gips- und Gipskartonabfälle / Rigips • Abfälle jeglicher Art

    ALTHOLZ-Container

    unterscheidet man gemäß Holzverordnung in 4 Kategorien:

     • AI: naturbelassenes Holz

     • AII: verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz

     • AIII: halogenorganisch beschichtetes Holz (kein Holzschutzmittel)

     • AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz

    DAS DARF HINEIN:

    Holzbalken (<6 cm Kantenlänge) • Holzbretter • Holzmöbel • Paletten / Transportkisten • Holzböden (Parkett) • Bauholz • Furnierholz • Gartenzäune (nicht imprägniert) • Innentüren

    DAS NICHT:

    AIV Holz • Außentüren und -fenster • Imprägnierte Hölzer • Polstermöbel • Bahnschwellen • Holz mit Anhaftungen • Brandholz• Baumstämme / Wurzelstöcke • Gartenabfälle

    müll/AZV

    Sperrmüllähnlicher Abfall sind große und sperrige Gegenstände, die bei Umzügen, Büro- und Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen anfallen und die nicht über den Hausmüll entsorgt werden können. 

    DAS DARF HINEIN:

    Sperriger Hausrat • Möbelstücke • Lattenroste • Teppiche • Matratzen • Fahrräder / Kinderwagen • Sportgeräte • Kleinere Metallgegenstände • Koffer

    DAS NICHT:

    Elektrokleingeräte • Elektrogroßgeräte • Altreifen • Sonderabfälle

    Wir machen eine kleine Pause

    Am Samstag, den 30.03.2024, haben wir geschlossen. Wir gehen auf Eiersuche und gönnen uns eine kleine Osterpause.
    Wir wünschen Frohe Ostern!
    Euer Team von Bosselmann