Schrott und Metall
Metallische Abfallstoffe fallen in privaten Haushalten, aber auch in der industriellen Produktion an, wie z. B. Maschinen oder Metallabfälle. Da einige Altmetalle eine hohe Wiederverwertbarkeit besitzen, sollten Schrott und Altmetalle immer zu unserer Metallannahmestelle gebracht werden, damit diese fachgerecht entsorgt und danach der Wiederverwertung zugeführt werden können. Und für Sie lohnt es sich auch: Wir zahlen vor Ort bis zu € 750,- in Bar aus. Geht Ihre „Sammlung“ darüber hinaus, überweisen wir den Betrag auf Ihr Konto.
NICHT VERGESSEN: WIR BENÖTIGEN BEI JEDER ABRECHNUNG
DIE VORLAGE EINES GÜLTIGEN PERSONALAUSWEISES.
Es muss eben nicht alles glänzen, was Gold wert ist: Schrott ist ein wertvoller Rohstoff, der eine möglichst effektive und sorgfältige Sammlung verdient!

Folgende Schrott- und Metallsorten können Sie mit uns entsorgen:
- Akkublei
- Aluminium
- Aluminium-Kabel
- Blei
- Bremsscheiben
- Chromstahl
- CU-Kabel mit und ohne Stecker
- CU-Schälkabel
- Elektromotore
- FE-Späne
- Guss
- Hartmetall
- Katalysatoren
- Kupfer
- Kühler (verschiedene Sorten)
- Messing
- Mischschrott leicht
- Mischschrott schwer
- MS 58
- Rotguss
- Schreddervormaterial
- Sorte 1
- Sorte 2/8
- Sorte 3
- V2A
- V4A
- Verbrennungsmotore
- Zink
- Zinn
- Weitere Fraktionen auf Anfrage
Folgende Abfallarten können Sie mit uns entsorgen:
- AZV/Müll
- Altholz A1-A3
- Bauschutt
- Altreifen
- Weitere Fraktionen auf Anfrage
Ist die gewünschte Abfallart nicht aufgeführt?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beantworten Ihre Fragen und finden die passende Entsorgungslösung für Sie!
immer gut sortiert - das 1 x 1 der mülltrennung
Die folgenden Container stellen wir ausschließlich unseren gewerblichen Kunden zur verfügung
Bauschutt
DAS DARF HINEIN:
Fliesen • Ziegelsteine • Kies • Marmor • Beton (ausgehärtet) • Betonpflaster • Dachziegel • Schwerbetonsteine • Estrich (ausgehärtet) • Mörtel- und Putzreste (ausgehärtet) • Pflastersteine (<6 cm Kantenlänge) • Keramik
DAS NICHT:
Asbest • Eternitplatten • Styroporleichtputz • Jegliche Anhaftungen (Stroh, Holz, Papier usw.) • Heraklith • Ziegel mit Perlitefüllung • Gasbeton (Ytong), Porenbeton • Flüssige, nicht ausgehärtete oder feinkörnige Abfälle • Gips- und Gipskartonabfälle / Rigips • Abfälle jeglicher Art
ALTHOLZ-Container
unterscheidet man gemäß Holzverordnung in 4 Kategorien:
• AI: naturbelassenes Holz
• AII: verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
• AIII: halogenorganisch beschichtetes Holz (kein Holzschutzmittel)
• AIV: mit Holzschutzmitteln behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz
DAS DARF HINEIN:
Holzbalken (<6 cm Kantenlänge) • Holzbretter • Holzmöbel • Paletten / Transportkisten • Holzböden (Parkett) • Bauholz • Furnierholz • Gartenzäune (nicht imprägniert) • Innentüren
DAS NICHT:
AIV Holz • Außentüren und -fenster • Imprägnierte Hölzer • Polstermöbel • Bahnschwellen • Holz mit Anhaftungen • Brandholz• Baumstämme / Wurzelstöcke • Gartenabfälle
müll/AZV
Sperrmüllähnlicher Abfall sind große und sperrige Gegenstände, die bei Umzügen, Büro- und Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen anfallen und die nicht über den Hausmüll entsorgt werden können.
DAS DARF HINEIN:
Sperriger Hausrat • Möbelstücke • Lattenroste • Teppiche • Matratzen • Fahrräder / Kinderwagen • Sportgeräte • Kleinere Metallgegenstände • Koffer
DAS NICHT:
Elektrokleingeräte • Elektrogroßgeräte • Altreifen • Sonderabfälle







